Entsorgung quecksilberhaltiger Abfälle
und von Elektronik-Schrott
Seit dem 13. August 2005 gilt die Europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE = Waste of Electrical and Electronic Equipment), die im Jahr darauf in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgeräte-gesetz – kurz ElektroG – umgesetzt wurde. Aus dem ElektroG geht hervor, dass Hersteller und „In-Verkehr-Bringer“ von Elektrogeräten deren Entsorgung sicherzustellen haben.
Sämtliche sogenannte Entladungslampen enthalten giftige Schadstoffe und müssen lt. Gesetz fachgerecht entsorgt werden. D.h. alle Lampen außer Glüh- und Halogenlampen dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. LED – Lampen sind Elektroschrott die wertvolle Rohstoffe enthalten und müssen ebenfalls fachgerecht wiederverwertet werden.
Wir sind als Betreiber einer gewerblichen Übergabestelle registriert! Wenn Sie mit dem Thema Entsorgung, Verpackung und Transport von Lampen und Elektroschrott nichts zu tun haben wollen, übernehmen wir das für Sie. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Anfrage über die Entsorgung.
Wenn Sie kleinere Mengen zu entsorgen haben, können Sie nach Absprache die quecksilberhaltigen Lampen kostenlos, entweder bei einem kommunalen Wertstoffhof oder bei einer gewerblichen Übergabestelle abgeben. Wenn Sie größere Mengen Leuchtstofflampen zu entsorgen haben, sprechen Sie mit dem für Ihr Gebiet zuständigen Logistiker. Die Sammelstelle direkt in Ihrer Nähe finden Sie hier.