Ab Januar 2015 tritt eine neu gefasste Förderrichtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien in Kraft.
Neben redaktionellen Anpassungen wurden insbesondere folgende wichtige Änderungen vorgenommen:
Änderungen bei den Einzelmaßnahmen
LED-Beleuchtung:
Antragstellung im Bereich Einzelmaßnahme beschränkt bis zum 30. April 2015.
Reduzierung der Fördersätze für LED-Beleuchtung im Bereich Einzelmaßnahmen auf 20 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 10 Prozent für sonstige Unternehmen.
Kompletter Austausch der Leuchte erforderlich, der Ersatz eines LED-Leuchtmittels in einer Bestandsleuchte (LED Retrofit) wird nicht gefördert.
Wir beraten Sie gerne, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.